Reglement
der Brevets Randonneurs Mondiaux (BRM)
- Der Audax Club Parisien (ACP) hat einzig und allein die weltweit
geltende Vollmacht, Brevets anzuerkennen. Alle seit 1921
stattgefundenen Brevets sind in chronologischer Folge unter ihrer
Anerkennungsnummer (Homologation) registriert worden.
- Die Brevets (Prüfungen) stehen allen Fahrradfahrern offen, gleich
ob sie Mitglied eines Clubs, einer Vereinigung oder Verbandes
sind. Zugelassen sind alle Fahrgeräte, die ausschließlich mit
Muskelkraft fortbewegt werden.
Minderjährige werden unter der Auflage zugelassen, dass sie
eine elterliche Einwilligung vorlegen, die den Audax Club Parisien
und die veranstaltenden Organisationen von jeder Verantwortung und
Haftung entbindet; außerdem muss ein ärztliches Attest, weniger
als 6 Monate alt, vorgelegt werden.
- Zur Durchführung eines Brevets muss jeder Teilnehmer eine
Anmeldung ausfüllen und eine Gebühr entrichten, deren Höhe der
Organisator festlegt.
- Jeder Teilnehmer muss haftpflichtversichert sein, sei es über
einen Verband oder durch eigene, private Versicherung (Achtung:
die meisten Risiko-Versicherungen decken den Versicherungsfall
bei Teilnahme an organisierten und zahlungspflichtigen
Veranstaltungen nicht ab).
- Für jeden Teilnehmer gilt, daß er sich auf einer persönlichen
Ausfahrt befindet, er muss die StVO ebenso beachten wie jede
offizielle Ausschilderung und hat vorhandene Radwege zu benutzen.
Weder der ACP noch organisierende Vereinigungen können in
irgendeiner Weise für Unfälle verantwortlich gemacht werden, die
bei einem Brevet eintreten können.
- Bei Nachtfahrten sind die Räder mit einer fest angebrachten Front-
und Rückbeleuchtung auszustatten, die dauernd eingeschaltet sein
müssen (an Ersatzbirnen denken; eine doppelte Lichtquelle wird
empfohlen). Die Organisatoren verweigern jedem Teilnehmer den
Start, dessen Beleuchtung nicht regelgerecht ist. Jeder Teilnehmer
ist verpflichtet, das Licht bei einbrechender Dunkelheit
einzuschalten. Das gilt auch, wenn die Sicht z.B. bei Regen, Nebel,... unzureichend ist. Selbst in der Gruppe muß jeder mit Licht
fahren. Nachts werden helle Bekleidung und reflektierende
Armbinden empfohlen, während das Tragen reflektierender
Sicherheitsbänder oder -westen vorgeschrieben ist. Jede
festgestellte Zuwiderhandlung führt zur Nicht-Anerkennung des
Brevets.
- Jeder Randonneur muss selbst für alles vorsorgen, was die
Durchführung seines Brevets verlangt. Keinerlei Service durch
Trainer, Pfleger oder Begleitfahrzeug ist auf der Route außerhalb der
Kontrollpunkte gestattet (Geheimkontrolle ist möglich).
Teilnehmer, die dem zuwider handeln, werden ohne Widerruf
ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat in Auftreten und Haltung
korrekt zu sein.
- Am Start erhält jeder Teilnehmer eine Streckenkarte und einen
Routenplan, auf dem eine bestimmte Zahl von Kontrollstellen
eingetragen sind, an denen der Teilnehmer die Streckenkarte
stempeln lassen muss. Die Organisatoren können ebenso eine oder
mehrere Geheimkontrollen vorsehen. Der Teilnehmer hat die Strecke
einzuhalten, die er am Start erhält.
- Ist vom Organisator keine präzise Kontrollstelle vorgegeben, so
muß der Randonneur den Kontrollpunkt abstempeln lassen (mit Namen
des Händlers, der Tankstelle etc...). Falls auch dies unmöglich
sein sollte (Nachtkontrolle), dann ist eine Postkarte an den
verantwortlichen Organisator zu senden (mit Angabe von Ort, Tag
und Zeit der Durchfahrt, mit Namen, Vornamen, Club). Zudem ist im
vorgesehenen Kontrollfeld der Streckenkarte "CP" einzutragen, der
Tag und die Zeit der Postaufgabe. Bei jeder Kontrolle ist die
Uhrzeit einzutragen, sowie bei Brevets über mehr als 24 Stunden
auch der Tag.
Das Fehlen eines Stempels, einer Uhrzeit oder der Verlust der
Karte (egal nach welcher Entfernung) ziehen die Nicht-Anerkennung des Brevets nach sich. Jeder Teilnehmer hat seine
Streckenkarte persönlich zu kontrollieren.
- Die für jedes Brevet vorgegebenen Zeiten hängen von der Länge ab:
13:30h (200 km), 20h (300 km), 27h (400 km), 40h (600 km) 75h
(1000 km).
Die Ankunft bei jeder Kontrollstelle muss zwischen der Öffnungs-
und Schließzeit des Punktes liegen, die auf der Streckenkarte
ausgewiesen ist. Der Randonneur muss die zwischenliegenden
Zeitabschnitte beachten, um die Anerkennung seines Brevets nicht
zu gefährden, selbst wenn dieses insgesamt innerhalb der
Zeitgrenze gefahren ist.
- Jeder Betrug zieht den Ausschluß des Teilnehmers von allen
Organisationen des ACP aus.
- Bei der Ankunft muss jeder Teilnehmer seine Karte unterschrieben
dem Organisator übergeben. Nach der Homologation wird sie
zurückgegeben. Bei Verlust des Dokuments wird kein Duplikat
ausgestellt. Da diese Brevets keine Wettfahrten darstellen, gibt
es auch keine Klassifizierung. Teilnehmer, deren Brevet
homologisiert wurde, können eine spezielle Medaille erwerben,
müssen dies jedoch ausdrücklich verlangen. Der Betrag ist bei
Übergabe der Streckenkarte am Ziel zu entrichten.
- Die Medaillen, die ein erfolgreiches Brevet belegen, sind bronziert
(200 km), silberfarben (300 km), silber/goldfarben (400 km),
goldfarben (600 km) und silbern (1000 km). Das Design wird
prinzipiell im Jahr nach PBP geändert. Der Preis der Medaillen
wird durch die Organisatoren der Brevets bekanntgegeben.
Super Randonneur: eine Auszeichnung, die an Randonneure vergeben
wird, die innerhalb des gleichen Jahres die Serie 200, 300, 400
und 600 km Brevets erfolgreich gefahren sind. Eine Medaille
(PBP-Jahrgang) über diese Auszeichnung erhält der Randonneur, der
sie beim Organisator der Brevets beantragt. Dazu muss er ihm seine
Brevet-Nummern angeben und den Betrag der Medaille bezahlen.
- Ein Brevet kann weder ganz noch teilweise gleichzeitig mit einer
anderen Kilometerprüfung (Langstreckenfahrt) durchgeführt werden.
- Mit der Teilnahme an einem Brevet und seinem Start erkennt der
Teilnehmer uneingeschränkt die vorliegenden Regeln an. Jede Klage
oder Reklamation, gleich welchen Anlasses, ist schriftlich und
innerhalb von 48 Stunden den Organisatoren einzureichen. Diese
prüfen sie und reichen sie mit ihrer Stellungnahme an die
Komission des Randonneurs des ACP zur Prüfung und anschließender
Entscheidung weiter.
- Das Comité Directeur des ACP regelt den vorgelegten Fall ebenso
wie Streitigkeiten, die die vorliegende Regelung vernachlässigt
hätte. Ein Widerspruch dagegen ist ausgeschlossen.
Created: Mon Jan 18 17:03:36 CET 2016
Last modified: Wed Mar 16 16:48:33 CET 2022