Sonderregeln Covid-19
Die Regeln spiegeln den momentanen Stand der Pandemie und der
entsprechenden Planungen wider. Bis zu den Startfenstern der
einzelnen Brevets sind daher jederzeit Änderungen / Anpassungen
möglich; verbindlich ist jeweils die Fassung zum Startzeitpunkt.
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Jedes Brevet hat einen festen Starttermin; ein Start zu diesem Termin
ist möglich bis zu 7 Tage vor und bis zu 7 Tage nach dem
Starttermin. Beispiel: Brevet am 27.03.2021; Start möglich vom
20.03.2021 bis zum 03.04.2021.
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Ein Start ist nur im 30-Minuten-Raster möglich, also zur jeweils
vollen oder halben Stunde.
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Zu jedem Startzeitpunkt dürfen maximal zwei Randonneure starten.
Ausgenommen davon sind lediglich Starter, die sämtlich dem
gleichen Hausstand angehören.
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Die Anmeldung muss spätestens 10 Tage vor dem beabsichtigten
Startzeitpunkt erfolgen. Die entsprechend ausgefüllte
Kontrollkarte erhält der Teilnehmer rechtzeitig per Post.
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Abweichend von ggf. im Roadbook genannten konkreten Kontrollstellen
kann der Nachweis an jedem Punkt des im Roadbook genannten
Ortes erbracht werden ("freie Kontrolle"). Alle Nachweise
müssen den Ort und den Zeitpunkt der Kontrolle beinhalten.
Mögliche Nachweise bestehen aus:
- Stempel in der Kontrollkarte
- Kassenbeleg, z.B. Tankstelle, Bäckerei, Supermarkt
- hilfsweise: Belegfoto, auf dem der Kontrollort (Ortsschild!) und
die Kontrollkarte erkennbar sein müssen.
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Start- und Zielkontrolle finden an einem jeweils festgelegten Ort
statt. Ein Startnachweis mit einer früheren oder mehr als 29
Minuten späteren Startzeit führt zur Nicht-Homologation.
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Selbstverständlich haben die jeweiligen Verhaltensregeln zur
Covid-Pandemie in jedem Falle - auch unterwegs! - Vorrang. Achtung, diese können
sich lokal von Kreis zu Kreis oder Bundesland zu
Bundesland unterscheiden! Ein Nichbeachten dieser Regeln führt
zur Nicht-Homologation.
Created: Sat Nov 7 15:09:15 CET 2020
Last modified: Mon Feb 1 19:13:01 CET 2021